Z5A-Meldung erstellen (DE)

Erläuterung

Diese Aktivität wird verwendet, um einen Z5-Meldungsvorschlag zu erstellen und diesen in einer Datei zu speichern. Der Vorschlag kann auch geändert, gelöscht oder verworfen werden. Laut Gesetz sind im Außenhandel tätige deutsche Firmen dazu verpflichtet, monatlich eine Z5A-Meldung an die Bundesbank zu schicken.

Es muss die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Ausländern (= ausländischen Parteien) mit einem Nicht-Bankstatus am Ende eines jeden Monats enthalten. Die Forderungen und Verbindlichkeiten müssen nach ausländischem Land, ID-Typ der ausländischen Partei (extern, intern/Muttergesellschaft, intern/Schwesterfirma, intern/Tochtergesellschaft) und Debitoren/Kreditoren-Typ (sei es kurzfristig, langfristig oder Anzahlung) gemeldet werden.

Diese Aktivität kann über die Seite Z5A-Vorschläge durchgeführt werden.

Voraussetzungen

Diese Aktivität erfordert, dass eine deutsche Firma mit mindestens einem Lieferanten und/oder Kunden außerhalb Deutschlands existiert.

Bevor der Vorschlag erstellt wird, müssen Basisdaten auf der Seite „Grundeinstellungen Bundesbank-Meldungen“ eingerichtet werden.

Systemauswirkungen

Ein Z5A-Meldungsvorschlag wird erstellt und eine Z5A-Meldung wird in eine Datei ausgegeben.

Wenn das Angebot bestätigt wird, können Sie eine XML-Datei in das ExtraNet der Deutschen Zentralbank hochladen.