Diese Aktivität dient zum Überwachen von Einbehalten eines Fremdleistungsvertrags. Es ist wichtig, alle für einen Fremdleistungsvertrag kumulierten Einbehalte zu verfolgen. Der vorläufige Einbehalt wird normalerweise bei definierten Meilensteinen während der Vertragausführung veröffentlicht, während der endgültige Einbehalt in der Regel zu einem späteren Zeitpunkt freigegeben wird. Einbehaltungstermine können sowohl für vorläufige als auch für endgültige Einbehalte definiert werden.
Da der vorläufige Einbehalt beim Erstellen und Übermitteln von Zahlungsaufforderungen bis zu einem gewissen Grad automatisch freigegeben wird, besteht der Hauptzweck dieser Aktivität darin, zu überwachen, wann der endgültige Einbehalt freigegeben werden soll.
Informationen in Bezug auf kumulierte Einbehaltswerte und dazu, wann der Einbehalt freigegeben wird, können auf der Seite Untervertragseinbehalt angezeigt werden.