Untervertragspositionselement löschen

Erläuterung

Wenn alle Änderungen an den Vertragspositionen verfolgt werden sollen, aktivieren Sie für die Untervertragsrevision die Umschaltoption Prüfung ermöglicht, und zwar mit der Umschaltoption Änderungsauftrag erforderlich und/oder Änd.kommentar erforderlich. Wenn die Umschaltoption „Prüfung ermöglicht“ nicht aktiviert ist, werden die Positionen der Revisionen im Status Geplant aus dem System gelöscht. Wenn der Revisionsstatus nicht auf „Geplant“ gesetzt ist, während die Umschaltoption nicht aktiviert ist, werden gelöschten Positionen nicht aus dem System entfernt. Sie werden in den Abschnitt „Gelöscht“ verschoben.

Wenn Zahlungsaufforderung verwendet wird und eine Prüfung mit der zu löschenden Position vorhanden ist, wird eine Mitteilung angezeigt, die empfiehlt, keine Positionen zu löschen, die bereits geprüft wurden. Des Weiteren gilt, wenn eine Bewertung mit dieser Position erstellt (und nicht storniert) wird, und diese Prüfung wird bestätigt, ist es nicht möglich, die Untervertragsposition zu löschen. Gleichfalls gilt, wenn die zu löschende Position in einem Abruf existiert und einen Abrufwert hat, ist es nicht möglich, die Position zu löschen.

Voraussetzungen

Systemauswirkungen