Verkaufs-Promotion berechnen
Erläuterung
Diese Aktivität dient zum manuellen Einschließen der Berechnungen für die Verkaufsförderung entweder in einen Kundenauftrag oder in ein Verkaufsangebot. In der Regel werden die Verkaufsförderungen bei der Freigabe berechnet, d. h. wenn der Status der Kopfzeile in Freigegeben geändert wird.
Mit einem bestimmten Kundenauftrag oder Verkaufsangebot verknüpfte Verkaufsförderungen können auch durch Klicken auf den Befehl Verkaufsförderungen löschen gelöscht werden.
Eine ausführliche Analyse des Ergebnisses der Berechnung ist durch auf den Befehl Verkaufs-Promotion berechnen und anzeigen möglich.
Dabei ist zu beachten, dass der Deckungsbeitrag für den gesamten Kundenauftrag nicht durch Kosten beeinflusst wird. Dies bedeutet, dass die Verkaufsförderungskosten nicht im Deckungsbeitrag enthalten sind. Es gilt auch zu beachten, dass die im Verkaufsangebot berechneten Verkaufsförderungskosten nicht auf den Kundenauftrag übertragen werden, wenn Kundenaufträge aus Verkaufsangeboten erstellt werden. Die Verkaufsförderungskosten müssen nach der Erstellung auf den Kundenauftrag angewendet werden.
Voraussetzungen
- Ein Kundenauftrag oder ein Verkaufsangebot muss gespeichert werden.
- Für den Kundenauftrag wurde noch keine Rechnung erstellt.
- Die Kampagne muss sich im Status Aktiv befinden.
- Die Währung der Kampagne und des Kundenauftrags bzw. des Verkaufsangebots müssen einander entsprechen.
- Der Standort des Kundenauftrags bzw. des Verkaufsangebots muss in den Zielstandorten der Kampagne enthalten sein.
- Der Kunde muss als Zielkunde der Kampagne aufgeführt sein.
- Die Auftragsposition darf nicht mit einem anderen überlappenden Verkaufsförderungsgeschäft verknüpft sein.
- Die eingegebenen Auftragspositionen müssen den in der Verkaufsförderung angegebenen Kaufbedingungen entsprechen. Dabei ist zu beachten, dass Auftragspositionen mit Nettopreis sowie nicht berechneten oder umgetauschten Artikeln und Artikeln mit Gutschriftsanzeige nicht berücksichtigt werden.
- Die eingegebenen Auftragspositionen müssen den in der Verkaufsförderung angegebenen Abrufbedingungen entsprechen. Dabei ist zu beachten, dass Auftragspositionen mit Nettopreis sowie nicht berechneten oder umgetauschten Artikeln und Artikeln mit Gutschriftsanzeige nicht berücksichtigt werden.
- Der Kunde muss von der Verkaufsförderung profitieren können, d. h. der Sonderpreis muss besser als der normale Preis des Kunden sein.
- Alle mit der Verkaufsförderung verknüpften Positionen müssen dieselbe Steuerkondition aufweisen.
Auswirkungen
- Infolge dieser Aktivität werden entsprechende Berechnungen der möglichen Verkaufsförderungen durchgeführt, und negative Zusatzkostenpositionen werden auf der Registerkarte Zusatzkosten hinzugefügt. Nicht in Anspruch genommene Geschäfte werden gemeldet, wenn dies für das entsprechende Geschäft in den Basisdaten des Verkaufsförderungsgeschäfts definiert wurde.
- Wenn die Verkaufsförderungen durch Klicken auf den Befehl Verkaufsförderungen löschen aus dem Kundenauftrag gelöscht werden, werden alle negativen Zusatzkostenpositionen aus der Registerkarte entfernt.