„Gebührenfrei“ kann verwendet werden, um Waren oder Dienstleistungen zu liefern, ohne dass eine Zahlung vom Kunden für diese erforderlich ist. Dabei kann es sich um unentgeltliche Proben, Geschenke, Dienstleistungen oder andere Dinge handeln, die der Kunde ohne Zahlung erhält. Es kann jedoch vorkommen, dass unentgeltliche Kundenauftragspositionen gemäß den behördlichen Bestimmungen steuerpflichtig sind. In einigen Fällen gibt es einen Schwellenwert, ab dem unentgeltliche Kundenauftragspositionen steuerpflichtig sind. In diesem Fall wird die Steuer für die Kundenauftragsposition nur angewendet, wenn der Wert der Kundenauftragsposition den Schwellenbetrag überschreitet. Die Firma kann entscheiden, ob die Firma selbst den Steuerbetrag für unentgeltliche Waren/Dienstleistungen begleicht, ohne die Steuerzahlung vom Kunden zu erhalten. In der Rechnung werden unentgeltliche Kundenaufträge in einem separaten Abschnitt aufgeführt.
Hinweis: Es ist möglich, die Option „Gebührenfrei“ für alle Beschaffungscodes zu verwenden.
In einigen Ländern sind unentgeltliche Waren/Dienstleistungen steuerpflichtig. Manchmal wird die Steuer für die unentgeltliche Ware/Dienstleistung vom Kunden gezahlt. Manchmal übernimmt die Firma die Zahlung der Steuer für die unentgeltlichen Waren/Dienstleistungen.
Unentgeltliche Proben sind nur steuerpflichtig, wenn der Wert/die Kosten oder genauer die Steuerberechnungsbasis für unentgeltliche Proben einen bestimmten Betrag überschreiten. Dieser Betrag ist im System der Schwellenbetrag für unentgeltliche Proben. Der Schwellenbetrag wird pro Firma definiert.
Die Steuerberechnung für gebührenfreie Waren/Dienstleistungen kann entweder auf Artikelkosten oder dem Auftragspositionspreis basieren. Die Einstellung wird auf der Registerkarte Firma/Steuerkontrolle/Lieferkette definiert, und der Standardwert sind Artikelkosten. Dieser Wert für die Steuerberechnungsbasis kann vom Anwender geändert werden. Basierend auf dem ausgewählten Wert werden die Stückkosten oder der Stückpreis mit der Menge multipliziert, um die standardmäßige Steuerberechnungsbasis für das gebührenfreie Waren/Dienstleistungen abzuleiten. Dieser Wert kann vom Anwender in jedem einzelnen Fall geändert werden.
Auf einige der Kundenauftragspositionen für unentgeltliche Waren/Dienstleistungen werden möglicherweise keine Steuern erhoben, während auf andere Steuern erhoben werden. Wenn auf Kundenauftragspositionen für unentgeltliche Waren/Dienstleistungen Steuern erhoben werden, kann die Steuer vom Kunden wie üblich bezahlt werden, oder sie werden von der Firma beglichen.
„Steuerzahler für Gebührenfrei“ kann folgende Werte annehmen:
Zusammenfassend kann der Ablauf bei der Verwaltung unentgeltlicher Proben folgendermaßen beschrieben werden:
Wenn die Kundenauftragsposition für Gebührenfrei geliefert wird, werden Buchungen wie üblich erstellt. Das heißt, es gibt keine Auswirkungen auf die aus Kundenauftragspositionen für Gebührenfrei erstellten Buchungen, wenn die Kundenauftragspositionen geliefert werden.
Wenn die Rechnung gebucht wird, werden Rechnungsbuchungen basierend auf dem Steuerzahler für unentgeltliche Waren/Dienstleistungen erstellt.
Die Firma hat 5 Verkaufsartikel unentgeltlich an einen Kunden geliefert. Jeder Verkaufsartikel kostet 20 USD. Die Standardsteuerberechnungsbasis sind die Kosten von 5 Verkaufsartikeln, also 100 USD. Angenommen, die Steuer für den Verkaufsartikel beträgt 25 %. Die für die Rechnung erstellte Buchung hängt vom Steuerzahler für unentgeltliche Waren/Dienstleistungen ab.
Steuerzahler für Gebührenfrei: Steuerfrei
Soll | Haben | ||
IP2 – Kundenforderungen, Rechnung | 0 | M28 – Steuerpflichtige Verkäufe | 0 |
Steuerzahler für Gebührenfrei: Kunde
Soll | Haben | ||
IP2 – Kundenforderungen, Rechnung | 25 | M28 – Steuerpflichtige Verkäufe | 0 |
IP4 – Erhöhung Bestandswert – Auftragstransit | 25 |
Steuerzahler für Gebührenfrei: Firma
Soll | Haben | ||
IP2 – Kundenforderungen, Rechnung | 0 | M28 – Steuerpflichtige Verkäufe | 0 |
M263 – Kosten der firmenseitigen Steuer für unentgeltliche Proben | 25 | IP4 – Erhöhung Bestandswert – Auftragstransit | 25 |
Außerdem muss, wenn der gebührenfreie Betrag für ein separates Konto gebucht werden muss, der Kontrolltyp „C116 - Gebührenfrei“ für Buchungstypen M24 und M25 aktiviert werden.