Gebührenfrei

Allgemein

„Gebührenfrei“ kann verwendet werden, um Waren oder Dienstleistungen zu liefern, ohne dass eine Zahlung vom Kunden für diese erforderlich ist. Dabei kann es sich um unentgeltliche Proben, Geschenke, Dienstleistungen oder andere Dinge handeln, die der Kunde ohne Zahlung erhält. Es kann jedoch vorkommen, dass unentgeltliche Kundenauftragspositionen gemäß den behördlichen Bestimmungen steuerpflichtig sind. In einigen Fällen gibt es einen Schwellenwert, ab dem unentgeltliche Kundenauftragspositionen steuerpflichtig sind. In diesem Fall wird die Steuer für die Kundenauftragsposition nur angewendet, wenn der Wert der Kundenauftragsposition den Schwellenbetrag überschreitet. Die Firma kann entscheiden, ob die Firma selbst den Steuerbetrag für unentgeltliche Waren/Dienstleistungen begleicht, ohne die Steuerzahlung vom Kunden zu erhalten. In der Rechnung werden unentgeltliche Kundenaufträge in einem separaten Abschnitt aufgeführt.

Hinweis: Es ist möglich, die Option „Gebührenfrei“ für alle Beschaffungscodes zu verwenden.

Steuern für unentgeltliche Waren/Dienstleistungen

In einigen Ländern sind unentgeltliche Waren/Dienstleistungen steuerpflichtig. Manchmal wird die Steuer für die unentgeltliche Ware/Dienstleistung vom Kunden gezahlt. Manchmal übernimmt die Firma die Zahlung der Steuer für die unentgeltlichen Waren/Dienstleistungen.

Schwellenbetrag

Unentgeltliche Proben sind nur steuerpflichtig, wenn der Wert/die Kosten oder genauer die Steuerberechnungsbasis für unentgeltliche Proben einen bestimmten Betrag überschreiten. Dieser Betrag ist im System der Schwellenbetrag für unentgeltliche Proben. Der Schwellenbetrag wird pro Firma definiert.

Steuerberechnungsbasis für unentgeltliche Waren/Dienstleistungen

Die Steuerberechnung für gebührenfreie Waren/Dienstleistungen kann entweder auf Artikelkosten oder dem Auftragspositionspreis basieren. Die Einstellung wird auf der Registerkarte Firma/Steuerkontrolle/Lieferkette definiert, und der Standardwert sind Artikelkosten. Dieser Wert für die Steuerberechnungsbasis kann vom Anwender geändert werden. Basierend auf dem ausgewählten Wert werden die Stückkosten oder der Stückpreis mit der Menge multipliziert, um die standardmäßige Steuerberechnungsbasis für das gebührenfreie Waren/Dienstleistungen abzuleiten. Dieser Wert kann vom Anwender in jedem einzelnen Fall geändert werden.

Steuerzahler für Gebührenfrei – Waren/Dienstleistungen

Auf einige der Kundenauftragspositionen für unentgeltliche Waren/Dienstleistungen werden möglicherweise keine Steuern erhoben, während auf andere Steuern erhoben werden. Wenn auf Kundenauftragspositionen für unentgeltliche Waren/Dienstleistungen Steuern erhoben werden, kann die Steuer vom Kunden wie üblich bezahlt werden, oder sie werden von der Firma beglichen.

„Steuerzahler für Gebührenfrei“ kann folgende Werte annehmen:

  1. Steuerfrei – Die Steuer wird nicht auf unentgeltliche Kundenauftragspositionen angewendet.
  2. Kunde – Die Steuer wird auf unentgeltliche Kundenauftragspositionen angewendet und vom Kunden beglichen.
  3. Firma – Die Steuer wird auf die unentgeltlichen Kundenauftragspositionen angewendet und von der Firma beglichen.

Zusammenfassung bearbeiten

Zusammenfassend kann der Ablauf bei der Verwaltung unentgeltlicher Proben folgendermaßen beschrieben werden:

  1. Definieren Sie „Steuerzahler für Gebührenfrei“ pro Firma und „Schwellenbetrag für Steuerzahlung“ pro Firma.
  2. Definieren Sie die Steuerberechnungsbasis für Gebührenfrei pro Firma.
  3. Einen Kundenauftrag eingeben.
  4. Ändern Sie im Kundenauftrag den Standardwert von „Steuerzahler für Gebührenfrei“, der von der Firma abgerufen wurde, oder lassen Sie ihn unverändert.
  5. Wenden Sie in der Kundenauftragsposition „Gebührenfrei“ an, um den Preis auf Null festzulegen.
  6. Wenn die unentgeltliche Ware/Dienstleistung steuerpflichtig ist, wird die Steuerberechnungsbasis für „Gebührenfrei“ in die Kundenauftragsposition abgerufen. Als Standardwert werden die Kosten der Artikel verwendet. Der Wert kann bei Bedarf geändert werden.
  7. Verarbeiten Sie den Kundenauftrag, bis sein Status „Fakturiert/Abgeschlossen“ lautet.
  8. Drucken Sie die Rechnung.

Buchungen

Wenn die Kundenauftragsposition für Gebührenfrei geliefert wird, werden Buchungen wie üblich erstellt. Das heißt, es gibt keine Auswirkungen auf die aus Kundenauftragspositionen für Gebührenfrei erstellten Buchungen, wenn die Kundenauftragspositionen geliefert werden.

Wenn die Rechnung gebucht wird, werden Rechnungsbuchungen basierend auf dem Steuerzahler für unentgeltliche Waren/Dienstleistungen erstellt.

Beispiel:

Die Firma hat 5 Verkaufsartikel unentgeltlich an einen Kunden geliefert. Jeder Verkaufsartikel kostet 20 USD. Die Standardsteuerberechnungsbasis sind die Kosten von 5 Verkaufsartikeln, also 100 USD. Angenommen, die Steuer für den Verkaufsartikel beträgt 25 %. Die für die Rechnung erstellte Buchung hängt vom Steuerzahler für unentgeltliche Waren/Dienstleistungen ab.

Steuerzahler für Gebührenfrei: Steuerfrei

Soll Haben
IP2 – Kundenforderungen, Rechnung 0 M28 – Steuerpflichtige Verkäufe 0

Steuerzahler für Gebührenfrei: Kunde

Soll Haben
IP2 – Kundenforderungen, Rechnung 25 M28 – Steuerpflichtige Verkäufe 0
IP4 – Erhöhung Bestandswert – Auftragstransit 25

Steuerzahler für Gebührenfrei: Firma

Soll Haben
IP2 – Kundenforderungen, Rechnung 0 M28 – Steuerpflichtige Verkäufe 0
M263 – Kosten der firmenseitigen Steuer für unentgeltliche Proben 25 IP4 – Erhöhung Bestandswert – Auftragstransit 25

Außerdem muss, wenn der gebührenfreie Betrag für ein separates Konto gebucht werden muss, der Kontrolltyp „C116 - Gebührenfrei“ für Buchungstypen M24 und M25 aktiviert werden.