Regel für Prüfung auf Duplikate eingeben

Erläuterung

Beim Eingeben eines neuen Leads, einer Lieferantenanfrage oder eines Kontodatensatzes könnte es sein, dass derselbe Datensatz bereits in der Datenbank vorhanden ist. In solchen Situationen kann der neue Datensatz als Duplikat behandelt werden. Die Prüfung auf Duplikate ist ein Prozess, der automatisch im Hintergrund ausgeführt wird und ähnliche Datensätze identifiziert, die in der Datenbank vorhanden sind. Diese Aktivität dient zum Hinzufügen von Regeln, die bei der Duplikatsuche verwendet werden sollen. Einige Regeln werden standardmäßig bereitgestellt.

Eine bestimmte Regel kann als einzelner Einzeltreffer oder andernfalls als kombinierter Treffer konfiguriert werden.

Algorithmen:

Es ist möglich, verschiedene Arten von Algorithmen für verschiedene Spalten in der Regel zu definieren, um nach Duplikaten zu suchen. Im Folgenden sind einige Details zu Algorithmen aufgeführt.

Genau:
Dies vergleicht zwei Werte und gibt entweder 0 oder 1 zurück.

Entfernung:
Verwendet die Oracle-Funktion UTL_MATCH.EDIT_DISTANCE. Diese vergleicht zwei Werte und gibt die Entfernung zwischen ihnen zurück. Die Entfernung wird in der Anzahl der Einfügungen/Löschungen/Ersetzungen angegeben. Eine Methode zur Quantifizierung, wie ungleich zwei Strings zueinander sind, besteht darin, die minimale Anzahl von Arbeitsgängen zu zählen, die erforderlich sind, um einen String in den anderen zu transformieren. Ein Arbeitsgang kann eine Einfügung, Löschung oder Ersetzung sein.

Beispiele:
„Michael“ im Vergleich mit „Michae“ führt zu 1 (am Ende musste ein „l“ eingefügt werden)
„Michael“ im Vergleich zu „Michaell“ führt zu 1 (am Ende musste ein „l“ gelöscht werden)
„Michael“ im Vergleich zu „Nichael“ führt zu 1 (am Anfang musste ein „M“ durch ein „N“ ersetzt werden)

Unscharf:
Verwendet die Oracle-Funktion UTL_MATCH.JARO_WINKLER_SIMILARITY. Hier wird das Übereinstimmungsmaß zwischen zwei Zeichenfolgen berechnet und eine Punktzahl zwischen 0 (keine Übereinstimmung) und 100 (perfekte Übereinstimmung) zurückgegeben.

Voraussetzungen

Für diese Aktivität gibt es keine Voraussetzungen.

Auswirkungen

Nicht zutreffend