Zulässige Standorte für den Selbstverwaltungskatalog eingeben
Erläuterung
Ein Selbstverwaltungskatalog für Mitarbeiter wird verwendet, um die Produkte und Dienstleistungen zu definieren, die den Mitarbeitern über das Selbstverwaltungs-Beschaffungsportal zur Verfügung stehen sollen.
Wenn der Katalog für mehrere Standorte gültig sein soll, können Sie diese Aktivität nutzen, um die entsprechenden Standorte auf der Registerkarte Zulässige Standorte hinzuzufügen. Die Standorte können zu derselben Firma oder zu verschiedenen Firmen gehören.
Voraussetzungen
- Der Kopf des Selbstverwaltungskatalogs muss erstellt worden sein.
- Der Anwender, der die Informationen eingibt, muss Zugriff auf alle Standorte haben, die dem Katalog hinzugefügt werden sollen.
Systemauswirkungen
Ergebnis dieser Aktivität:
- Produkte und Dienstleistungen von mehreren Standorten können in den Selbstverwaltungskatalog aufgenommen werden.
- Sie können den Katalog sehen und darauf zugreifen, wenn Sie Zugriff auf einen der Lagerplätze haben, die auf der Registerkarte ?Gültig für Standorte? angegeben sind.