VI-Gruppe/Zusammenführen

VI-Aktionen gruppieren und zusammenführen

Die Funktion „Gruppieren und Zusammenführen“ ist besonders für VI-Aktionen nützlich, die aus einem bestimmten Grund davon profitieren können, zusammen mit anderen VI-Aktionen innerhalb desselben Arbeitsauftrags ausgeführt zu werden, anstatt separat bearbeitet zu werden. Dies können VI-Aktionen sein, die sich in der Ausführungsphase sehr ähnlich sind und/oder den gleichen Bedarf an Ressourcenanforderungen und Materialanforderungen aufweisen.

Diese Funktion bietet die Möglichkeit, Arbeitsaufträge flexibel aus einer oder mehreren VI-Aktionen zu erstellen. Ein für mehrere VI-Aktionen generierter Arbeitsauftrag kann nur gruppierte VI-Aktionen, gruppierte und zusammengeführte VI-Aktionen oder eine Kombination aus beiden Typen enthalten.

Gruppe

Die Gruppierung von VI-Aktionen kann basierend auf zwei Kriterien erfolgen.

Bei Verwendung der VI-Gruppierungsregel für VI-Aktionen werden die VI-Aktionen mit gleichen Werten für definierte Gruppierungsregelparameter und im selben Generierungsprozess in einem Arbeitsauftrag generiert. Dies führt dazu, dass alle für die VI-Aktionen geplanten Arbeitslistenpositionen zu Arbeitsaufgaben für den generierten Arbeitsauftrag werden. Es ist möglich, die Generierung in mehrere Arbeitsaufträge aufzuteilen, indem man Aufteilungsparameter wie z. B. Intervall (Tage) verwendet.

Beispiele für die Gruppierungsregel

Fälligkeitsdatum

VI

Regel-ID

Arbeitsauftrag

Kommentare

1. Juni

VI 1

Arbeitslistenposition 1

Arbeitslistenposition 2

RULE1

AA

Arbeitsaufgabe 1 (VI 1)

Arbeitsaufgabe 2 (VI 1)

Arbeitsaufgabe 1 (VI 2)

VI-Aktionen, die die Gruppierungskriterien erfüllen, werden in Arbeitsaufgaben für den Arbeitsauftrag gruppiert.

1. Juni

VI 2

Arbeitslistenposition 1

RULE1

1. Juni

VI 3

Arbeitslistenposition 1

RULE2

AA

Arbeitsaufgabe 1 (VI 3)

VI-Aktionen, die die Kriterien für die Gruppierung erfüllen, jedoch über keine weitere VI-Aktion für die Gruppierung verfügen, werden in einem separaten Arbeitsauftrag mit einer Arbeitsaufgabe generiert.

7 Juni

VI 4

Arbeitslistenposition 1

RULE1

AA

Arbeitsaufgabe 1 (VI 4)

HINWEIS: Beim Gruppieren von VI-Aktionen mithilfe einer VI-Gruppierungsregel erstellen VI-Aktionen, die über eine Gruppierungsregel gruppiert werden, immer einen neuen Arbeitsauftrag, der dazu führt, dass alle für die VI-Aktionen geplanten Arbeitslistenpositionen zu Arbeitsaufgaben für den generierten Arbeitsauftrag werden.

Bei Verwendung der VI-Gruppierung für VI-Aktionen werden die VI-Aktionen mit der gleichen definierten Gruppe und gleichem Fälligkeitsdatum in demselben Arbeitsauftrag generiert. Dies führt dazu, dass alle für die VI-Aktionen geplanten Arbeitslistenpositionen zu Arbeitsaufgaben für den generierten Arbeitsauftrag werden.

Beispiele für Gruppe

Fälligkeitsdatum

VI

VI-Gruppe

Arbeitsauftrag

Kommentare

1. Juni

VI 1

Arbeitslistenposition 1

Arbeitslistenposition 2

GR 1

AA

Arbeitsaufgabe 1 (VI 1)

Arbeitsaufgabe 2 (VI 1)

Arbeitsaufgabe 1 (VI 2)

VI-Aktionen, die die Gruppierungskriterien erfüllen, werden in Arbeitsaufgaben für den Arbeitsauftrag gruppiert.

1. Juni

VI 2

Arbeitslistenposition 1

GR 1

1. Juni

VI 3

Arbeitslistenposition 1

GR 2

AA

Arbeitsaufgabe 1 (VI 3)

VI-Aktionen, die die Kriterien für die Gruppierung erfüllen, jedoch über keine weitere VI-Aktion für die Gruppierung verfügen, werden in einem separaten Arbeitsauftrag mit einer Arbeitsaufgabe generiert.

7 Juni

VI 4

Arbeitslistenposition 1

GR 1

AA

Arbeitsaufgabe 1 (VI 4)

Zus.fassen

Die Verwendung der Funktion „Zusammenführen“ für eine VI-Aktion setzt auch voraus, dass eine VI-Gruppe definiert wird. Wenn dies der Fall ist, werden die VI-Aktionen mit der gleichen Gruppe definiert und das Kennzeichen für die Zusammenführung wird in dieselbe Arbeitsaufgabe für den Arbeitsauftrag übernommen. Dies gilt, solange sie das gleiche Fälligkeitsdatum aufweisen und sämtliche Kriterien für eine Zusammenführung erfüllen.

Einige weitere Anforderungen, die ermöglichen, dass eine VI-Aktion Teil einer Zusammenführung ist.

Wenn eine Zusammenführung erfolgt, führt dies dazu, dass alle für die VI-Aktionen geplanten Arbeitslistenpositionen zu Arbeitsaufgabenschritten in derselben Zusammenführungsaufgabe des generierten Arbeitsauftrags werden. Wenn verhindert wird, dass eine Zusammenführung zwischen VI-Aktionen erfolgt, werden diese dennoch gruppiert, wenn sie sämtliche Kriterien für die Gruppierung erfüllen.

Beispiele für die Zusammenführung

Fälligkeitsdatum

VI

VI-Gruppe

Elemente

Arbeitsauftrag

Kommentare

1. Juni

VI 1

Arbeitslistenposition 1

GR 1

Y

AA

Arbeitsaufgabe (Zusammenführen)

Arbeitsaufgabenschritt 1 (VI 1)

Arbeitsaufgabenschritt 1 (VI 2)

VI-Aktionen, die die Kriterien für die Gruppierung und Zusammenführung erfüllen, werden in Arbeitsaufgabenschritten innerhalb derselben Arbeitsaufgabe im Arbeitsauftrag zusammengeführt.

1. Juni

VI 2

Arbeitslistenposition 1

GR 1

Y

1. Juni

VI 3

Arbeitslistenposition 1

GR 2

Y

AA

Arbeitsaufgabe (Zusammenführen)

Arbeitsaufgabenschritt 1 (VI 3)

VI-Aktionen, die die Kriterien für die Gruppierung und Zusammenführung erfüllen, jedoch über keine weitere VI-Aktion für die Zusammenführung verfügen, werden in einem separaten Arbeitsauftrag mit einem Arbeitsaufgabenschritt in einer Arbeitsaufgabe generiert.

7. Juni

VI 4

Arbeitslistenposition 1

GR 1

Y

AA

Arbeitsaufgabe (Zusammenführen)

Arbeitsaufgabenschritt 1 (VI 4)

Es kann sich auch Fälle geben, in denen es einige VI-Aktionen gibt, bei denen nur eine Gruppe angegeben ist, und andere VI-Aktionen, bei denen eine Gruppe angegeben und das Kennzeichen für die Zusammenführung festgelegt ist. Das Ergebnis kann dann ein Arbeitsauftrag sein, der sowohl gruppierte als auch zusammengeführte VI-Aktionen enthält.

HINWEIS: Wenn eine VI-Gruppierungsregel für eine VI-Aktion definiert ist, wird der Schalter Zusammenführen automatisch auf „Deaktivieren“ gesetzt und sie kann nicht zusammen mit einer Regel-ID verwendet werden.

Beispiele für eine Kombination aus „Gruppieren“ und „Zusammenführen“

Fälligkeitsdatum

VI

VI-Gruppe

Elemente

Arbeitsauftrag

Kommentare

1. Juni

VI 1

Arbeitslistenposition 1

GR 1

Y

AA

Arbeitsaufgabe (Zusammenführen)

Arbeitsaufgabenschritt 1 (VI 1)

Arbeitsaufgabenschritt 1 (VI 2)

Arbeitsaufgabe 1 (VI 3)

VI-Aktionen, die nur die Kriterien für „Gruppieren“ oder für „Gruppieren“ und „Zusammenführen“ erfüllen, werden in Arbeitsaufgabenschritten in derselben Arbeitsaufgabe zusammengeführt oder lediglich als separate Arbeitsaufgaben im Arbeitsauftrag gruppiert.

1. Juni

VI 2

Arbeitslistenposition 1

GR 1

Y

1. Juni

VI 3

Arbeitslistenposition 1

GR 1

N

Gruppieren/Zusammenführen von VI-Aktionen in einem offenen Arbeitsauftrag zulassen

Wenn eine VI-Aktion generiert wird, kann diese auf einen offenen Arbeitsauftrag angewendet werden, falls ein solcher vorhanden ist und diese übereinstimmen. Dies bedeutet, dass mehr miteinander verknüpfte VI-Aktionen gruppiert und zusammengeführt werden können, wodurch die Menge der generierten Arbeitsaufträge reduziert werden kann.

Der anzuwendende Arbeitsauftrag kann noch nicht gestartet werden und muss zu derselben Gruppe gehören wie die VI-Aktion, die fällig wird. Die Ausführungsdaten zwischen der VI-Aktion und dem Arbeitsauftrag müssen ebenfalls übereinstimmen.

Wenn eine VI-Aktion auf einen vorhandenen Arbeitsauftrag angewendet wird, bleiben alle vorhandenen Arbeitsaufgaben und Arbeitsaufgabenschritte im Arbeitsauftrag unverändert, d. h., neue Arbeitsaufgaben oder Arbeitsaufgabenschritte aus VI-Aktionen werden als Ergänzung hinzugefügt.

In Fällen, in denen es wichtig ist, dass ein Arbeitsauftrag intakt bleibt, ist im Arbeitsauftrag ein Kennzeichen verfügbar, durch das verhindert wird, dass neue VI-Aktionen mit diesem Arbeitsauftrag gruppiert oder zusammengeführt werden.

Beispiele für VI-Aktionen in offenem Arbeitsauftrag

Fälligkeitsdatum

VI

VI-Gruppe

Elemente

Offener Arbeitsauftrag

Arbeitsauftrag

Kommentare

1. Juni

VI 1

Arbeitslistenposition 1

GR 1

N

AA (mit korrekten Bedingungen)

Arbeitsaufgabe 1

Arbeitsaufgabe 2

AA

Arbeitsaufgabe 1

Arbeitsaufgabe 2

Arbeitsaufgabe 1 (VI 1)

Arbeitsaufgabe 1 (VI 2)

Generierte VI-Aktionen können auf einen vorhandenen AA angewendet werden, der noch nicht gestartet wurde und die Bedingungen für eine Gruppierung mit den zu generierenden VI-Aktionen erfüllt.

1. Juni

VI 2

Arbeitslistenposition 1

GR 1

N

1. Juni

VI 1

Arbeitslistenposition 1

GR 1

Y

AA (mit korrekten Bedingungen)

Arbeitsaufgabe (Zusammenführen)

Arbeitsaufgabenschritt 1

Arbeitsaufgabenschritt 2

AA

Arbeitsaufgabe (Zusammenführen)

Arbeitsaufgabenschritt 1

Arbeitsaufgabenschritt 2

Arbeitsaufgabe (Zusammenführen)

Arbeitsaufgabenschritt 1 (VI 1)

Arbeitsaufgabenschritt 1 (VI 2)

Generierte VI-Aktionen können auf einen vorhandenen AA angewendet werden, der noch nicht gestartet wurde und die Bedingungen für eine Gruppierung und Zusammenführung mit den zu generierenden VI-Aktionen erfüllt.

1. Juni

VI 2

Arbeitslistenposition 1

GR 1

Y

HINWEIS: Wenn für die VI-Aktion nur eine Gruppierungsregel festgelegt ist, ist die Funktion „Zusammenführen“ beim Generieren des Arbeitsauftrags nicht anwendbar.

Übertragung von Werten der Felder, die nicht Teil der Zusammenführungskriterien sind, an die Arbeitsaufgabe

Wenn Aktionen zur vorbeugenden Instandhaltung (VI) mit verschiedenen Anlagenobjekten als gruppiert und zusammengeführt markiert werden, wird ein einziger Arbeitsauftrag erzeugt, der eine Aufgabe mit mehreren Schritten enthält. Wenn alle Objekte in den zusammengeführten vorbeugenden Instandhaltungen dieselbe Standort-ID haben, werden dieser Standort und seine Adresse im Standort der Arbeitsaufgabe angezeigt. Wenn sich die Standort-IDs der Objekte jedoch unterscheiden, werden keine Standort- oder Adressinformationen an die Adresse der Arbeitsaufgabe übertragen. Die Standort-ID wird zwar nicht als Zusammenführungskriterium verwendet, ihr Wert wird jedoch nur dann in die Arbeitsaufgabe übernommen, wenn er über alle Objekte in zusammengeführten vorbeugenden Instandhaltungen hinweg konsistent bleibt.

Diese Regel gilt auch für die Felder Priorität und Geplant bis innerhalb der VI-Aktion, wo identische Werte übertragen werden, wenn sie in den zusammengeführten VIs gleich sind.