Intrastat-Bericht - Deutschland

Allgemein

Der deutsche Intrastat-Bericht kann entweder als Bericht mit Export- und Importtransaktionen gedruckt werden oder als Datei auf einem Datenträger abgespeichert werden. Mithilfe des Berichts kann der Dateiinhalt geprüft werden und das Ausfüllen der offiziellen Formulare wird erleichtert. Die Datei wird als Textdatei erstellt und kann direkt an die Behörden gesendet werden. Für Import und Export muss jeweils eine eigene Datei erstellt werden.

Die Meldung erfolgt jeweils einmal innerhalb eines Berichtszeitraumes. Änderungen oder Ergänzungen zu bereits gemeldeten Intrastats müssen mit den offiziellen Formularvordrucken erfolgen.

Basisdaten und geforderte Informationen

Die angegebenen allgemeinen Daten enthalten alle Informationen, die für die Erstellung eines Intrastat-Berichts als Datei oder als Papierausdruck vom deutschen Statistischen Bundesamt gefordert werden. Allgemeine Daten können unterteilt werden in Firmenbasisdaten und allgemeine Informationen bezüglich des Berichts selbst oder bezüglich dritter Parteien, die am Meldevorgang beteiligt sind.

Die geforderten Informationen beziehen sich auf Informationen, die zu den Transaktionen von der Behörde verlangt werden.

Basisdaten zur Firma

Firma: Bezieht sich auf Name und Anschrift der Firma, die Intrastat-Daten meldet. Die bei Intrastat angegebene Firmenanschrift ist die Standard-Dokumentenadresse der Firma. Diese Daten werden aus den Firmenbasisdaten abgerufen.

USt Ident Nr der Firma: Die Umsatzsteuer-Identnummer für Intrastat wird aus den Firmenbasisdaten abgerufen.

Zus. USt Ident Nr: Mithilfe des Zusatzes zur Umsatzsteuer-Identnummer kann zwischen Unternehmensteilen einer Firma unterschieden werden, die Meldungen unabhängig voneinander abgeben.

Basisdaten beteiligter Institutionen

Zoll-ID: Hier muss die Behörde angegeben werden, die den jeweiligen Intrastat-Bericht erhält. Mögliche Werte können über die Werteliste angezeigt werden. Das zuständige Finanzamt wird in der Komponente Unternehmen unter Zoll eingetragen. In der Standard-Dokumentadresse müssen Bundesländer mit den vom Statistischen Bundesamt vorgegebenen Codes eingegeben sein.

Zoll-ID: Hier muss die Behörde angegeben werden, die den jeweiligen Intrastat-Bericht erhält. Die gültigen Werte können über eine Werteliste angezeigt werden. Das zuständige Finanzamt wird in der Komponente Unternehmen unter Zoll eingetragen. Wird der Intrastat-Bericht als Datei versendet, so wird der Intercom-Wert als Authentizitätsnummer benötigt. Dieser Wert muss als Standard-Methode ausgewählt werden.

Allgemeine Berichtsdaten

Währungscode: Die Währung für Intrastat-Meldung ist Euro.

Erforderliche Daten zu gemeldeten Transaktionen

Standort: Der Ursprungs-/Bestimmungsort in Deutschland muss in Übereinstimmung mit den Lieferpapieren angegeben werden. Der Wert wird übernommen aus der Spalte "Bundesland", wie er zum betreffenden Standort bei der Lieferadresse eingegeben wurde.

Land des Partners: Land des Partners bezieht sich im Fall einer Importmeldung auf das Herkunftsland, im Fall einer Exportmeldung auf das Bestimmungsland.

Ursprungsland: Beim Importbericht muss auch das Ursprungsland angegeben werden.

Art des Geschäfts: Art des Geschäfts bezieht sich auf die Art des Warentransfers.

Transportart: Hier werden die eingesetzten Transportmittel angegeben.

Warennummer: Die Warennummer bezieht sich auf den achtstelligen Code gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN8).

Statistisches Verfahren: Das statistische Verfahren liefert genauere Informationen über die Art des Warentransfers.

Nettogewicht: Das Nettogewicht (Eigenmasse in kg) wird als Produkt des Netto-Stückgewichts mal Menge berechnet.

Mg./Besond. ME: Die Menge in besonderer Maßeinheit wird berechnet als das Produkt der Intrastat Besonderen Maßeinheit mal Menge.

Fakturierter Wert: Der fakturierte Wert wird berechnet als das Produkt des Rechnungsstückpreises mal Menge. Ist kein Rechnungsstückpreis angegeben, wird der Auftragsstückpreis verwendet.

Statistischer Wert: Für die Berechnung des statistischen Werts wird die Summe aus Rechnungsstückpreis, fakturierten Zusatzkosten/Ek-Artikel pro Einheit, Zusatzkosten/ME und verrechneten Zusatzkosten/Einheit mit der Menge und dem Währungskurs multipliziert. Ist kein Rechnungsstückpreis angegeben, wird der Auftragsstückpreis verwendet. Ist kein Betrag für fakturierte Zusatzkosten per Mengeneinheit angegeben werden die Zusatzkosten/ME verwendet.