Alle Mitgliedsländer der EU müssen monatlich aus anderen EU-Ländern importierte sowie in andere EU-Länder exportierte Artikel melden. Die Behörden benötigen diese Daten für die Statistik. Um diesen Bericht erstellen zu können, müssen einmal monatlich die korrekten Informationen im System ausgewählt werden.
Zusammengefasste Berichte können entweder auf Papier gedruckt oder in eine Datei geschrieben werden. Der ausgedruckte Bericht ist ein einfaches Formular, das entweder zur Überprüfung der in die Datei gespeicherten Daten dient oder als Grundlage für das Ausfüllen des offiziellen Berichtsformulars verwendet werden kann. Sowohl Import- als auch Exportberichte können gedruckt werden.
Die Detaildaten, die in den Intrastat-Bericht aufgenommen werden müssen, sind von Land zu Land unterschiedlich. Daher muss dies für jedes Land extra angegeben werden.
Ein Intrastat-Bericht wird gedruckt und die Option des jeweiligen Berichttyps im Intrastat-Fenster wird aktiviert.