Diese Aktivität dient dazu, mehrere Kombinationen von Steuerinformationen zu definieren, die für grenzüberschreitende Artikelbewegungen in einem Unternehmen gelten. Ein Unternehmen kann beispielsweise zwei Standorte in zwei verschiedenen EU-Ländern haben, und die Steuern für die zwischen diesen beiden Standorten beförderten Artikel sollten in jedem Land gemeldet werden.
Je nachdem, aus welchem Land und in welches Land die Artikel bewegt werden sollen, sollten für jedes Absender- und Empfängerland unterschiedliche Steuercodes definiert werden. Wenn für alle Artikel, die zwischen einer Kombination von Ländern verschoben werden, dieselben Steuern gelten, kann das Platzhalterzeichen Sternchen (*) als Artikelnummer verwendet werden. Wenn für verschiedene Artikel, die zwischen einer bestimmten Länderkombination bewegt werden, unterschiedliche Steuern gelten, dann sollte die Artikelnummer zusammen mit der Länderkombination angegeben werden.
Wenn die Steuerinformationen für eine bestimmte Kombination aus Ländern und Artikel nicht definiert sind, werden die Steuern bei der Ausführung der innerbetrieblichen Steuermeldung nicht gemeldet.
Nicht zutreffend
Infolge dieser Aktivität wird es möglich sein, Steuerbuchungen und -belege zu erzeugen, wenn der Prozess der innerbetrieblichen Steuermeldung ausgeführt wird.