Empfänger einer Lieferung von Intrastat-Meldungen ausschließen

Erläuterung

Für Transaktionen zwischen zwei Ländern der Europäischen Union (EU) sollte ein Intrastat-Bericht erstellt werden.

Intrastat-Meldungen sind nicht erforderlich für Transaktionen innerhalb eines Landes oder wenn das Bestimmungsland kein EU-Mitglied ist. Auch für einige geographische Regionen der EU-Mitgliedsstaaten wie z. B. die Channel Islands oder Åland, wird kein Intrastat-Bericht verlangt.

Der Ausschluss eines Zuwendungsempfängers von Intrastat-Berichten erfolgt durch Aktivierung der Option Ausstrahlungstermin auf der Registerkarte Firma/Adresse/Lieferketten-Informationen.

Voraussetzungen

Auswirkungen

Die Intrastat-Informationen werden der Lieferadresse hinzugefügt. Transaktionen, die diese Adresse betreffen, werden von Intrastat-Meldungen ausgeschlossen.