Diese Aktivität dient zum Definieren von Fertigmeldungsanforderungen für einen Arbeitsgang oder eine Unteraufgabe.
Häufig liegen Anforderungen zu den Fähigkeiten vor, die für die Abmeldung der durchgeführten Arbeit erforderlich sind. Diese Anforderungen gelten für die Stufe, auf der die Arbeit geplant und durchgeführt wurde, d. h. auf der Arbeitsgang- oder der Unteraufgabenstufe. Es folgt eine Liste der Fertigmeldungsanforderungen, die für Arbeitsgänge und Unteraufgaben definiert werden können:
Diese Fertigmeldungsanforderungen können in dem Arbeitsgang oder der Unteraufgabe mithilfe einer der folgenden Kombinationen definiert werden:
Es ist möglich, Fertigmeldungsanforderungen sowohl für den Arbeitsgang als auch die damit verknüpften Unteraufgaben zu definieren. Hinweis: Wenn die Fertigmeldung des Ausführenden in Kombination mit der Fertigmeldung des Prüfers oder der unabhängigen Fertigmeldung verwendet wird, müssen zwei verschiedene Personen die Fertigmeldung für die entsprechenden Arbeitsaufgabe (Arbeitsgang oder Unteraufgabe) des Arbeitsauftrags vornehmen. Wenn die Kombination aus Fertigmeldungen des Ausführenden, Prüfers und unabhängigen Prüfers verwendet wird, so müssen drei verschiedene Personen die Arbeitsaufgabe fertigmelden.
Wenn IFS Personalwesen installiert ist, kann eine Anwenderlizenz für Fertigmeldungen durch den Ausführenden, Prüfer und unabhängigen Prüfer angegeben werden. Wenn ein Zertifikat angegeben ist, wird die Person, die eine Arbeitsaufgabe fertigmeldet, gegen die Qualifikationsaufstellung in IFS Personalwesen geprüft, um sicherzustellen, dass sie über das erforderliche Zertifikat für die Fertigmeldung verfügt. Definierte Zertifikate werden in den Arbeitsauftrag übertragen, wenn Instandhaltungsaufgaben verteilt werden. Wenn IFS Personalwesen nicht installiert ist, müssen Sie nur bestimmen, ob eine Fertigmeldung erforderlich ist oder nicht. In diesem Fall muss die Person, die den Arbeitsauftrag meldet, den Arbeitsgang freigeben. Die Anwender-ID dieser Person wird im System hinterlegt, es werden jedoch keine Validierungen durchgeführt.
Wenn Prüfungsanforderungen für Arbeitsgänge oder Unteraufgaben existieren, kann eine Prüfungsbezeichnung beim Definieren der Fertigmeldungsanforderungen festgelegt werden. Diese Prüfungsbezeichnungen können auf die Prüfungen angewandt werden, d. h. Prüfer- und unabhängige Abmeldung. Definierte Prüfungsbezeichnungen werden in den entsprechenden Arbeitsauftrag übertragen, wenn Instandhaltungsaufgaben verteilt werden.