Die Funktion „Exportkontrolle“ ermittelt, ob eine Exportlizenz in einem bestimmten Ablauf erforderlich wäre, wie auf der Seite Exportkontrolle - Systemparameter angegeben. Dies hilft dem Anwender beim Suchen und Verknüpfen einer Exportlizenz mit allen betroffenen Artikeln und/oder Komponenten, wodurch das Risiko der Handhabung von Artikeln ohne die erforderlichen Dokumente minimiert wird.
Jeder exportüberwachte Artikel muss im Artikelkatalog identifiziert, klassifiziert und genehmigt werden; bei Einkaufsartikeln muss dies außerdem unter „Lieferant für Einkaufsartikel“ erfolgen. Die durch den Lieferanten und/oder die Genehmigungsinstanz angegebene Exportlizenz muss in den Exportlizenzdatensatz eingegeben werden, einschließlich den ermittelten Beschränkungen und der eingeschränkten Verwendung, z. B. in Bezug auf Auftragsstandort, Lieferant, Kunde, Endnutzer und Endnutzung.
Bei der Bearbeitung einer Bestellung, eines Kunden- oder Fertigungsauftrags analysiert das System den eingegebenen Artikel und seine Komponenten, um festzustellen, ob sie Exportlizenzbeschränkungen unterliegen, informiert anschließend den Anwender, dass Lizenzen benötigt werden und zeigt auch eventuell vorhandene und gültige Lizenzen an, die mit diesem Auftrag verknüpft werden können.
Wenn bei der Auftragsabwicklung eine Bestellposition freigegeben wird und die entsprechende Systemeinstellung auf der Seite Exportkontrolle - Systemparameter aktiviert ist, überprüft das System, ob ein Artikel exportüberwacht ist, und erstellt zu diesem Zeitpunkt das Objekt „Exportlizenz suchen und verknüpfen“.
Hinweis: Wenn die entsprechende Systemeinstellung nach der Auftragsfreigabe geändert wird, hat dies keine Auswirkung auf die bereits freigegebenen Auftragspositionen. Wenn ein Artikel neu klassifiziert wird, müssen Sie die Seite Exportlizenz suchen und verknüpfen öffnen und auf Exportlizenz suchen klicken.
Bei der Bestell- und Fertigungsauftragsabwicklung informiert Sie das System nur, dass eine Exportlizenz benötigt wird, ohne die Abwicklung zu unterbrechen. Bei der Kundenauftragsabwicklung müssen alle Artikel, die eine Lizenz benötigen, mit einer Lizenz verknüpft sein, damit der Kundenauftrag bis zur Kommissionierung durchlaufen kann, es sei denn, der Anwender hat Lizenzverknüpfung überschreiben auf der Seite Exportkontrolle - Genehmigungen festgelegt. In diesem Fall wird der Auftrag ohne Unterbrechung fortgesetzt.
Der Artikel im Artikelkatalog und in „Lieferant für Einkaufsartikel“ muss exportüberwacht sein und über einen identifizierten und genehmigten Exportkontrollcode verfügen. Die Exportlizenz muss mit einem gültigen Gültigkeitsdatum und einer Registerkarte Deckung genehmigt werden, die mit den Artikeleinstellungen übereinstimmt. Die Standort-, Lieferanten-, Kunden-, Spediteur-, Endnutzer- und Endnutzungsdaten, die aus dem Auftrag übernommen und in „Exportlizenz suchen und verknüpfen“ identifiziert wurden, müssen mit den entsprechenden Daten in der Exportlizenz übereinstimmen, wobei ein Prozentzeichen (%) einem beliebigen Wert entspricht.
Beim Abgleich eines Lieferanten für Einkaufsartikel verwendet das System auf der Registerkarte Exportlizenz suchen und verknüpfen/Lieferant eingegebene Daten, um den Lieferanten für den obersten im Auftrag eingegebenen Artikel zu identifizieren. Andernfalls, und für alle Komponenten in einer Struktur, sucht das System zunächst nach einem genehmigten Exportkontrollcode für den Hauptlieferanten. Wenn es keine genehmigten Codes gibt, dann sucht das System bei dem gewünschten Artikel nach einem Lieferanten, der einen genehmigten Exportkontrollcode besitzt.
Eine Lizenz ist für Artikel notwendig, die einen Exportkontrollcode besitzen und bei denen Lizenz erforderlich ausgewählt ist. Ein Artikel, bei dem die „Zweifach“-Option aktiviert ist, würde eine Lizenz unabhängig von der Einstellung „Lizenz erforderlich“ allerdings nur benötigen, wenn beim obersten Artikel in der Auftragsposition die Option Lizenz erforderlich ausgewählt wäre. Wenn der oberste Artikel keine Lizenz benötigt, ist bei Artikeln mit aktivierter „Zweifach“-Option keine Lizenz erforderlich.
Wenn ein Artikel das gleiche Klassifizierungsschema wie der oberste Artikel hat, dann benötigt dieser Artikel keine Lizenz, auch wenn bei der Artikelklassifizierung Lizenz erforderlich ausgewählt ist.
Beim Abgleich der Maßeinheit (ME) ermittelt das System jede ME, die gemäß ISO-Code-Definition neu berechnet werden kann und berechnet diese dann auch neu. Wenn der Artikel beispielsweise als Maßeinheit lb (Pfund) hat und als Deckungs-ME kg, identifiziert das System dies als Übereinstimmung und rechnet die Einheit lb vor der Aktualisierung der Deckung in kg um.
Tipps: Auf den Registerkarten „Einschränkung“ in der Exportlizenz kann anfangs ein Prozentzeichen (%) für einen beliebigen Wert verwendet werden, um sicherzustellen, dass die Lizenz gefunden wird. Dann können nach und nach mehr Einschränkungen hinzugefügt werden, indem das Prozentzeichen (%) durch tatsächliche Werte ersetzt wird.
k. A.
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Exportlizenz suchen und verknüpfen
Exportlizenzen 'Suchen und Verknüpfen'
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Genehmigungen Exportkontrolle
Klassifizierungsschema Exportkontrolle
Primäre Klassifizierung Exportkontrolle
Systemparameter Exportkontrolle
Zugriffsgruppen für Exportkontrolle