Diese Aktivität ermöglicht die Rückstellung von Kundenwechseln, ohne sie zu stornieren. Im Dialogfeld Rückstellung von Wechseln werden Standarddaten für die neuen Differenzposten eingegeben. Für die Rückstellung kann eine Bankgebühr eingegeben werden. Außerdem kann ein Steuercode eingegeben werden, wenn diese Bankgebühr steuerpflichtig ist. Soll die Bankgebühr dem Kunden in Rechnung gestellt werden, wird automatisch eine Sofortrechnung erstellt.
Wenn Sie im Dialogfeld Rückstellung von Wechseln auf OK klicken, wird das Dialogfeld Auszifferung geöffnet. Für jeden rückgestellten Wechsel wird eine Zeile ausgefüllt. Die Daten auf den rückgestellten Wechseln können nicht geändert werden. Sie werden nur zu Informationszwecken angezeigt. Für jeden rückgestellten Wechsel wird ein neuer Differenzposten angezeigt. Einige Daten in diesen Differenzposten können geändert werden.
Es können nur Wechsel mit dem Status "Ausgeglichen" rückgestellt werden.
Der Status der Wechsel ändert sich von "Ausgeglichen" zu "Auf unbezahlt festgesetzt". Die zu den Wechseln gehörigen Rechnungen bleiben geschlossen. Die Finanztransaktion wird storniert (PP1). Für jeden Wechsel, der rückgestellt wird, wird ein neuer Differenzposten erstellt (IP21). Wenn die Bank eine Bankgebühr berechnet, wird der Betrag auf dem Bankgebührkonto gebucht (PP4). Falls die Bankgebühr steuerpflichtig ist, wird der Betrag vom Feld Steuercode Bankgebühr berechnet (PP51).
Sie können die Differenzposten in neuen Wechseln einbeziehen.
Soll der Bankgebührbetrag dem Kunden in Rechnung gestellt werden, wird für jeden Kunden automatisch eine vorläufige Sofortrechnung erstellt. Für die Bankgebühr für jeden rückgestellten Wechsel wird eine Rechnungsposition erstellt.