Die Aktivität Zinsvorschlag ändern dient zum Ändern von Zinsvorschlägen. Es gibt zwei Ebenen zur Eingrenzung. In der ersten Ebene kann ein Empfänger aus einer Zinsrechnung/Notiz ausgeschlossen werden. Der Empfänger einer Zinsrechnung/Notiz ist entweder der Kunde oder der Zahler der überfälligen Rechnungen, je nach Einstellung in den Basisdaten des Kunden. Bei einem einmaligen Kunden wird jede Rechnungsadress-ID als separater Empfänger gehandhabt. Alle Rechnungen, die mit diesem bestimmten Empfänger, Zinsschema und der Währung verknüpft sind, werden dann aus dem Vorschlag ausgeschlossen. Die andere Ebene erlaubt das Einschließen eines Empfängers und das Ausschließen lediglich bestimmter Rechnungen.
Die Änderungen hierfür werden auf der Seite Zinsvorschlagsdetails durchgeführt. Die Seite zeigt alle Empfänger, die in dem Vorschlag enthalten sind. Diese sind nach Schema und Währung aufgeschlüsselt. Außerdem wird der Zinsgesamtbetrag in den einzelnen Währungen angezeigt. Zum Löschen von Empfängern aus dem Vorschlag können Sie das Feld „Status“ verwenden. Um die Rechnungen vorübergehend zu löschen, muss der Status in Ausgeschlossen geändert werden. Wenn die Rechnungen permanent entfernt und in keinem anderen Vorschlag verwendet werden sollen, müssen Sie den Status in Gelöscht ändern.
Um die einzelnen in Kundenzinsvorschläge berücksichtigten Rechnungen anzuzeigen, wählen Sie mithilfe der Befehlsschaltfläche „Zinsvorschlagsdetails“ und dann Kundenzinsvorschläge aus. Wählen Sie auf dieser Seite „Rechnungen pro Zinsvorschlag“ aus. Hier werden dann die Rechnungen angezeigt, auf denen die Zinsberechnung basiert. Auch in Zinsvorschlagsdetails gelöschte Rechnungen können berücksichtigt werden. Wenn das Ergebnis der Zinsberechnung falsch ist, kann der Zinssatz in Zinsschemata geändert werden. Wenn nach dem Erzeugen des Vorschlags eine Änderung erforderlich wird, muss der Vorschlag gelöscht und anschließend neu erstellt werden.
Der Vorschlag kann nur geändert werden, wenn er nicht den Status „Bestätigt“ aufweist.
Ausgeschlossene Rechnungen oder Empfänger werden in Zinsvorschlägen nicht berücksichtigt.