„Anwendung übermitteln“ rückgängig machen
Erläuterung
Diese Aktivität wird vom Auftragnehmer (B2B-Lieferant) verwendet, um eine Übermittlung einer Zahlungsaufforderung an den Vertragsinhaber rückgängig zu machen. „Übermittlung rückgängig machen“ kann verwendet werden, wenn z. B. falsche Werte eingegeben wurden, die angepasst werden müssen, bevor die Aufforderung beim Vertragsinhaber eingeht.
Voraussetzungen
- Der Lieferant wird vom Vertragsinhaber als B2B-Lieferant definiert.
- Der B2B-Anwender wird vom Vertragsinhaber unter B2B-Anwender – Lieferant mit dem Lieferanten verknüpft.
- Die Aufforderung ist mit einer Bewertung im Status Geplant verknüpft. Wenn der Status der Bewertung vom Vertragsinhaber auf Aufforderung erhalten oder höher gesetzt wurde, kann die Übermittlung nicht rückgängig gemacht werden.
- Der B2B-Status für diese Bewertung lautet Übermittelt.
Systemauswirkungen
- Der B2B-Status der Bewertung wird in In Bearbeitung geändert.